
MEINUNG ARIANE STACHOWSKY
Tiefengeothermie Neuhofen: Applaus aus dem Kinderzimmer?
Neuhofen wird zum neuen Schauplatz eines alten Konflikts: Die Tiefengeothermie soll kommen – koste es, was es wolle. Nach dem gescheiterten Anlauf in Waldsee sucht die Projektgesellschaft nun in Neuhofen ihr Glück, flankiert von einem Bürgermeister, der das Projekt als Zukunftsmodell verkauft, während die Bevölkerung über Risiken und Transparenz streitet. Zwischen politischen Interessen, wirtschaftlichem Druck und wachsender Skepsis zeigt sich:
Die Diskussion um die Bohrungen ist längst mehr als eine technische Frage – sie ist ein Prüfstein für demokratische Kultur und Glaubwürdigkeit vor Ort.
Mehrere Familien in Neuhofen berichten heute, dass ihre minderjährigen Kinder Post vom Bürgermeister erhalten haben: ein Schreiben, das das Thema Tiefengeothermie als „spannend“ bezeichnet, die Jugendlichen auffordert, ihr „Recht auf Beteiligung“ wahrzunehmen und mit anderen Jugendlichen zu diskutieren.
„Einladung zu einem Gesprächsaustausch“ ist nichts weiter als ein Etikett. Eine Veranstaltung über ein kommunales Großprojekt wie die Tiefengeothermie ist politisch, wirtschaftlich relevant, gesellschaftlich umstritten, mit Risiken verbunden und Teil eines laufenden politischen Entscheidungsprozesses. Es spielt keinerlei Rolle, ob der Bürgermeister es „Infoabend“, „Dialog“, „Gesprächsaustausch“ oder „Kaffeekränzchen“ nennt – der Charakter der Veranstaltung ist politisch, und damit dürfen Minderjährige nicht ohne ihre Eltern eingeladen werden.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig; über Teilnahme an (faktisch politischen) Informationsveranstaltungen entscheiden die Sorgeberechtigten. Wenn der Bürgermeister diese Schwelle bewusst umgeht und die Einladung direkt an Minderjährige adressiert, ignoriert er nicht nur die elterliche Sorge, sondern behandelt Kinder wie eine leicht formbare Zielgruppe, die man ohne Widerspruch „bespielen“ kann.
Besonders dreist wird es, weil es hier nicht um einen harmlosen Spielenachmittag geht, sondern um ein hochkomplexes, umstrittenes Großprojekt mit Risiken, die selbst viele Erwachsene nur schwer einordnen können: induzierte Seismizität, mögliche Gebäudeschäden, Wertverluste, finanzielle Risiken. Wer Kinder und Jugendliche zu so einer Veranstaltung einlädt und dabei – wie zu erwarten – nur den sonnigen Teil der Geschichte erzählt, betreibt keine „Information“, sondern einseitige Werbung. Man kann von Minderjährigen in diesem Alter nicht erwarten, dass sie die Tragweite eines Tiefengeothermie-Projekts verstehen, schon gar nicht, wenn Risiken im Einladungstext elegant unter den Tisch fallen. Das ist pädagogisch unverantwortlich und politisch durchsichtig: Hier sollen unter 18-jährige als Hebel in den Familien dienen, nicht als mündige Diskussionspartner.
Rechtlich ist das Vorgehen gleich in mehrfacher Hinsicht angreifbar. Ein Bürgermeister unterliegt einer Neutralitäts- und Sachlichkeitspflicht. Er ist nicht Wahlkämpfer in eigener Sache, sondern Chef der Verwaltung. Wenn er sein Amt nutzt, um mit amtlichem Anstrich einseitige Projektwerbung zu betreiben, verletzt er den Anspruch der Bürger auf objektive Information – und bei Minderjährigen wiegt das doppelt schwer. Die gezielte Ansprache von Kindern, die die Tragweite eines solchen Projekts nicht überblicken können, kommt einer Überrumpelung gleich: Es geht erkennbar darum, eine „unkritische Zustimmung“ in einer jungen Zielgruppe zu erzeugen, um den Widerstand der Erwachsenen zu unterlaufen.
Hinzu kommt die datenschutzrechtliche Dimension, die man nicht kleinreden sollte: Woher hat die Verwaltung überhaupt die Adressen der Kinder? In der Regel stammen solche Daten aus dem Melderegister. Meldedaten unterliegen einer strengen Zweckbindung – sie dürfen nicht nach Belieben für politische Werbung oder projektbezogene Imagekampagnen genutzt werden. Wenn die Gemeindeverwaltung Meldedaten nutzt, um gezielt Minderjährige zu einer Veranstaltung über ein umstrittenes Tiefengeothermie-Projekt anzuschreiben, bewegt sie sich sehr nah an der Grenze zur rechtswidrigen Zweckentfremdung. Genau hier kommt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz ins Spiel: Eltern können und sollten prüfen lassen, ob diese Nutzung der Daten – insbesondere die gezielte Ansprache von Kindern ohne Einbezug der Eltern – rechtlich zulässig war.
Politisch ist das Ganze ein Offenbarungseid. Die „Flucht nach vorn“ über die Kinder wirkt wie das Eingeständnis, dass der Rückhalt in der erwachsenen Bevölkerung bröckelt. Wer überzeugt ist, ein gutes, tragfähiges Projekt zu haben, stellt sich der Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern – offen, kontrovers, auf Augenhöhe. Wer stattdessen Kinder und Jugendliche in jungen Jahren anschreibt, um sich Applaus im Klassenzimmer zu organisieren, dokumentiert vor allem eines: mangelndes Vertrauen in die eigene Argumentation und in die demokratische Auseinandersetzung.
dann noch Kinder ohne Eltern anspricht, um Zustimmung zu generieren, ist das nicht nur schlechter Stil, sondern ein Musterbeispiel für demokratisch fragwürdige Durchsetzungstaktik.
Eltern sind diesem Vorgehen nicht ausgeliefert. Sie können bei der Verbandsgemeinde Rheinauen und der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis eine förmliche Aufsichtsbeschwerde einreichen – insbesondere mit dem Hinweis, dass die Einladung ohne Bezug auf die gesetzlichen Vertreter verschickt wurde und möglicherweise Meldedaten zweckwidrig genutzt wurden. Parallel dazu kann eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten klären, ob die gezielte Ansprache von Kindern auf dieser Datenbasis zulässig war.
Unterm Strich bleibt:
Hier geht es nicht um eine ungeschickte Formulierung, sondern um ein strukturelles Problem. Ein Bürgermeister, der in einem umstrittenen Großprojekt persönlich verstrickt ist, nutzt seine Amtsstellung, um Minderjährige ohne ihre Eltern anzusprechen, Risiken auszublenden und Zustimmung zu organisieren. Das ist kein „Bürgerdialog“, das ist politische Instrumentalisierung – und genau so darf man es auch benennen.

























