Windpark Offenbach, vorne Projekt „Schleidberg“
Pfusch bei der Genehmigung des Tiefengeothermieprojekts Schleidberg?
Unser Antrag auf Informationszugang bei den Referaten Genehmigung und Bergaufsicht des Landesamtes für Geologie und Bergbau, der SGD Süd und der Verbandsgemeinde Herxheim
Die Firma Vulcan Energie / Natürlich Insheim hat Anfang Februar 2025 mit den Arbeiten zum Aufbau eines Bohrturms für das Tiefengeothermieprojekt „Schleidberg“ bei Insheim zur Förderung von Tiefenwasser begonnen. Die Bohrarbeiten sollen im zweiten Quartal dieses Jahres starten.
Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) Rheinland-Pfalz genehmigte bereits am 7. Juli 2023 den Hauptbetriebsplan für bis zu sechs Tiefbohrungen am Schleidberg. Dieses Geothermieprojekt hat seinen Standort in unmittelbarer Entfernung (2 bis 3 km) zu Windkraftanlagen des Windparks Offenbach und weiteren Windenergieanlagen.
Gleichzeitig berichtete die Rheinpfalz am 11. Oktober 2023, dass das gleiche Bergbauamt bei der Änderung eines Regionalplans zur Errichtung von Windkraftanlagen bei Landau einschritt und dies verhinderte.
Das LGB begründete seine Einwände damals damit, dass für den störungsfreien Betrieb der Erdbebenmessstationen im Abstand von je drei Kilometern zu den Stationen keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Bei dem Geothermiekraftwerk gehe es um das Überwachungsnetz, das unbeeinträchtigt funktionieren müsse, um Erschütterungen im Boden registrieren zu können. In Abständen unter etwa fünf bis zehn Kilometern zur Windkraftanlage würden relevante Störbeiträge auftreten, so das Landesamt.
Messstationen, Schutzbereiche und das LBG
Das LGB betreibt den Landeserdbebendienst Rheinland-Pfalz (LER) als Teil des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Vorwarnung der Bevölkerung und zum Schutz der Infrastruktur.
Die Erdbebenmessstationen können durch den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) in ihrer Funktion beeinträchtigt werden und ihre Aufgabe des vorbeugenden Bevölkerungsschutzes nicht mehr hinreichend erfüllen. Daher geht das LGB in allen Verfahren im Rahmen der Träger öffentlicher Belange, in denen WEA geplant sind, von einem Mindestabstand von 3 km zwischen WEA und Erdbebenmessstationen aus, auch wenn es bereits vorhandene WEA innerhalb der Schutzradien gibt. In Abständen unter etwa 5 bis 10 km zu Windkraftanlagen treten relevante Störbeiträge auf. Es handelt sich dabei um induzierte Frequenzen beim Vielfachen des Flügel-harmonischen (ca. 1,8 und 3 bis 4 Hz), die Stärke der Amplitude korreliert dabei mit den Windstärken.
Es ist keine Methode bekannt, die eine zuverlässige nachträgliche Entfernung der Störsignale ermöglicht. Dabei ist die Wirkungskette Windenergieanlage -Erdbebenstation zu betrachten. Betroffen sind hier die Messstationen in der Südpfalz im Raum Landau.
Zudem ist das Überwachungsnetz der Geothermiekraftwerke betroffen.
Quelle: Windenergie in Landau, Einschränkungen durch Erdbebenmessstationen, Anlage LBG
Stellungnahme des LBG vom 23.11.2022 (AZ: 3240-0688-12/V13)
Auch Ministerin Daniela Schmitt 15.04.2025 auf Anfrage betreffend des Tiefengeothermieprojektes Schleidberg:
„Durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen können je nach Abstand zur Messstation die Registrierung der zu messenden Signale beeinflusst bzw. gestört werden. Dies behindert die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages. Insbesondere wird die frühzeitige Warnung der Bevölkerung als Teil des vorbeugenden Katastrophenschutzes gegebenenfalls beeinträchtigt.“
Und weiter „Für den Ausschlussbereich bedeutet dies konkret, dass WEA in einem Radius von 3 km in jedem Fall die Erdbebenmessungen negativ beeinträchtigen.“
Hauptbetriebsplan: Seismisches Monitoring
Der Hauptbetriebsplan ist die Grundlage für den Antrag der Bohrgenehmigung. Er beschreibt u.a. die begleitenden Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) zur induzierten Seismizität.
In den Betriebsplänen von Tiefengeothermieprojekten müssen die Seismische Überwachungen dargelegt werden.
Das empfindliche Messsystem ist ein wichtiges präventives Steuerungsinstrument für den Bau und Betrieb von Erdwärmeanlagen.
Vulcan Vorhaben Schleidberg
Trotz Abständen < 3000 m zu den seit Jahren bestehenden Windpark Offenbach bekommt das Tiefengeothermieprojekt Schleidberg eine Baugenehmigung. Das widerspricht komplett den Vorgaben des Bergamtes.
Es ist damit zu rechnen, dass die Erdbebenmessstationen nicht störungsfrei arbeiten, und das Überwachungsnetz des Geothermiekraftwerks nicht unbeeinträchtigt funktionieren wird.
Eine Erlaubnis / Genehmigung des Tiefengeothermieprojekts Schleidberg wäre unserer Einschätzung zufolge analog der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen nahe Tiefengeothermieanlagen, zu versagen gewesen.
Wir haben mit Schreiben vom 10. Mai 2025 Antrag auf Informationszugang beim zuständigen Landesamt für Geologie und Bergbau, der SGD Süd und der Verbandsgemeinde Herxheim gestellt.
Hier geht’s zum Antrag: