
Zweifel an der Neutralität des Landesamts für Geologie und Bergbau
Öffentliche Grenzüberschreitungen im Zusammenhang mit Tiefengeothermieprojekten
Im Zusammenhang mit aktuellen Tiefengeothermieprojekten in Rheinland-Pfalz sehen wir uns veranlasst, erhebliche Zweifel an der Neutralität und der gebotenen professionellen Distanz des Landesamts für Geologie und Bergbau (LGB) öffentlich zu benennen.
Es geht dabei ausdrücklich nicht um Transparenz oder Kommunikationsstil, sondern um den Eindruck, dass das LGB in mehreren öffentlich wahrnehmbaren Situationen die Grenze zwischen unabhängiger Genehmigungsbehörde und projektbezogener Nähe überschritten hat. Diese Grenze ist für die Legitimität staatlichen Handelns von zentraler Bedeutung.
Auffällige Nähe bei öffentlichen Veranstaltungen
Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung eines Projektbetreibers im November 2025 wurde der Leiter des LGB auf offener Bühne in einer Weise angesprochen und gewürdigt, die von zahlreichen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern als unangemessen vertraut wurde. Öffentlich wurde eine besonders positive, „spaßige“ Zusammenarbeit zwischen Behörde und Projektbetreiber hervorgehoben.
Unabhängig von der fachlichen Ebene entsteht ein solcher öffentlicher Auftritt, den Eindruck persönlicher Nähe und partnerschaftlicher Verbundenheit. Für eine Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist dies aus Bürgersicht nicht akzeptabel. Gerade bei Projekten mit erheblichem Konfliktpotenzial muss die Distanz zwischen Behörde und Antragsteller nicht nur bestehen, sondern sichtbar gewahrt bleiben.
Vorweggenommene Bewertungen ohne Tatsachengrundlage
Besonders kritisch wurde wahrgenommen, dass im selben öffentlichen Rahmen eine Einschätzung zur Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts geäußert wurde, obwohl zu diesem weder ein konkreter Standort noch Antragsunterlagen eingereicht wurden.
Eine solche Aussage stellt aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger keine neutrale Information, sondern eine Vorab-Festlegung dar. Sie widersprechen dem Grundsatz, dass Genehmigungsentscheidungen ausschließlich auf Grundlage geprüfter Unterlagen, vollständiger Sachverhalte und ergebnisoffener Abwägung zu treffen sind.
Wenn eine Genehmigungsbehörde öffentlich signalisiert, dass zentrale verfahrensrechtliche Fragen bereits vor Beginn des formellen Verfahrens als geklärt angesehen werden, wird die Unabhängigkeit des weiteren Verfahrens ernsthaft in Frage gestellt.
Teilnahme an projektbezogenen PR-Veranstaltungen
Zusätzliche Zweifel an der notwendigen Distanz des LGB ergeben sich aus der Teilnahme leitender Behördenvertreter an öffentlichkeitswirksamen Projektveranstaltungen einzelner Unternehmen. Solche Formate dienen erkennbar der Außendarstellung und Legitimation der Projekte, nicht der neutralen Informationen.
Die sichtbare Präsenz einer Genehmigungsbehörde bei solchen Veranstaltungen überschreitet aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger die Grenze zwischen aufsichtlicher Rolle und öffentlicher Identifikation mit dem Projekt. Auch dies trägt zur Erosion des Vertrauens in eine unabhängige Prüf- und Genehmigungspraxis bei.
Bewertung aus Sicht der Öffentlichkeit
In der Gesamtschau dieser Vorgänge ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstanden, dass das Landesamt für Geologie und Bergbau seine institutionelle Zurückhaltung und Neutralität nicht mehr ausreichend wahrt.
Das weitere öffentlich dokumentierte Vorkommen des LGB wird als Überschreitung des Rahmens wahrgenommen, den eine unabhängige Genehmigungsbehörde einzuhalten hat, und ist geeignet, erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu begründen.
Dabei ist nicht entscheidend, ob tatsächlich eine Befangenheit vorliegt. Nach rechtsstaatlichen Maßstäben genügt bereits der objektive Eindruck mangelnder Distanz, um das Vertrauen in ein Genehmigungsverfahren nachhaltig zu beschädigen.
Unser Problem
Unser Anliegen ist es herauszuarbeiten, dass sich die seit längerem bestehenden Zweifel an der Neutralität der Genehmigungsbehörde durch aktuelle Entwicklungen in besonderer Deutlichkeit verdichten.
Die beschriebenen öffentlichen Auftritte, Aussagen und Verhaltensweisen sind aktuell, öffentlich belegt und geeignet, Zweifel an der gebotenen Neutralität zu begründen.
Gerade deshalb wiegen sie schwer. Sie nähren den Eindruck, dass das Landesamt für Geologie und Bergbau die gebotene Distanz zu Projektbetreibern nicht nur punktuell, sondern strukturell nicht mehr wahrt.
Unser Ziel ist es, sichtbar zu machen, dass die Voraussetzungen für ein unvoreingenommenes, ergebnisoffenes Genehmigungsverfahren derzeit ernsthaft in Frage stehen. Wenn eine Genehmigungsbehörde öffentlich Nähe signalisiert, Bewertungen vornimmt und sich in projektbezogenen Kontexten präsentiert, dann ist nicht mehr entscheidend, wie ein Verfahren formal ausgestaltet ist – sondern ob es in der Wahrnehmung eines objektiven Dritten überhaupt noch als unabhängig gelten kann.
Genau diese Frage stellt sich nach den geschilderten Vorgängen mit Nachdruck.
Die beschriebenen Vorgänge haben uns Anlass gegeben, das Landesamt für Geologie und Bergbau schriftlich zu einer Stellungnahme hinsichtlich möglicher Neutralitäts- und Befangenheitsfragen aufzufordern.
Ariane Stachowsky









